Mediation - Was ist das?
Bei einer Mediation werden in einem strukturierten Verfahren mit Unterstützung des Mediators diejenigen Dinge in den Vordergrund gestellt, die den Beteiligten jeweils wirklich wichtig sind. Wenn die Beteiligten gegenseitig hören und verstehen, was dem jeweils Anderen wirklich wichtig ist, entstehen gemeinsame Lösungsmöglichkeiten, die bestenfalls beide Beteiligten vollständig zufriedenstellen.
Ein einfaches Beispiel:
Streiten sich zwei Personen um eine Orange. Ein Kompromiss wäre, die Orange zu teilen - scheinbar eine gute Lösung!?
Macht man sich die Mühe zu erfragen, was dem jeweils Anderen an der Orange wichtig ist, kann Folgendes passieren :
Nachdem die Personen gehört haben, was dem jeweils Anderen an der Orange wichtig ist, öffnet sich ein Lösungsweg mit dem beide Personen genau das an der Orange erhalten, was Ihnen wichtig ist. Denn für beide Personen kann das jeweils an der Orange Wichtige erfüllt werden. Nachdem die eine Person die geriebene Schale erhalten hat, bekommt die andere Person den Saft der Orange. Dies wird den Beteiligten durch das "Verstehen" des Anderen und das eigene "Verstanden werden" klar und sie können selbst auf diese Lösung kommen. Im Ergebnis erhalten beide Personen mehr, als der vermeintlich gute Kompromiss dargestellt hätte.
Ein Mediationsverfahren ist durch folgende wesentliche Prinzipien geprägt:
Allparteilichkeit
Eigenverantwortlichkeit
Der Mediator ist nicht am Konfliktgeschehen beteiligt und fühlt sich allen Konfliktparteien gleich verpflichtet. Der Mediator ist für alle Konfliktparteien gleichermaßen da. Der Mediator bezieht keine Position.
Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Anwalt.
In einem Mediationsverfahren unterstützt der Mediator die Konfliktparteien auf der Suche nach eigenen Lösungen.
Er nimmt nicht die Rolle eines Experten ein.
Freiwilligkeit
Vertraulichkeit
Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist freiwillig. Wenn ein Beteiligter zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine konstruktive Arbeit nicht mehr gegeben sind, kann er die Mediation beenden.
Besprochene Inhalte einer Mediation werden auf Wunsch der Beteiligten sowohl von den Beteiligten selbst als auch von dem Mediator vertraulich behandelt. Die Inhalte einer Mediation werden nicht öffentlich gemacht.
Dies kann bei einem Gerichtsverfahren anders sein. Vor Gericht gilt das Öffentlichkeitsprinzip.